Bestattungen

Wie ist der Ablauf einer Bestattung in ihrer Kirchengemeinde?

Wenn ein(e) Angehörige(r) von Ihnen gestorben ist, setzen Sie sich bitte zunächst mit einem Bestatter in Verbindung. Dieser übernimmt die Terminabsprachen mit dem Pfarrer und den Friedhof. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit sofort Herrn Pfarrer Häberlein (09323/261) anrufen, wenn Sie seinen Beistand möchten oder z.B. eine eine Aussegnung wünschen. Sollten das Pfarramt nicht besetzt sein, dann sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Pfarrer Häberlein wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn der Termin für die Bestattung feststeht, findet ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und den Angehörigen statt. Bei diesem Gespräch erhält der Pfarrer die für die Bestattung notwendigen Informationen über die Verstorbene/den Verstorbenen und es wird der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung auf dem Friedhof besprochen. Am Sonntag nach der Bestattung wird im Sonntagsgottesdienst der Verstorbenen gedacht.

Zu den Gottesdiensten am Totensonntag (Ewigkeitssonntag) werden die Angehörigen der Verstorbenen des abgelaufenen Kirchenjahres schriftlich eingeladen. In diesen Gottesdiensten wird noch einmal der Verstorbenen gedacht.
 
Folgende Besonderheiten sind noch wichtig: Wenn der oder die Verstorbene katholisch war und Sie und die anderen Angehörigen evangelisch sind, kann in Absprache mit dem katholischen Pfarrer die Bestattung von einem evangelischen Pfarrer durchgeführt werden. Umgekehrt ist ebenfalls möglich, daß der katholische Pfarrer einen evangelischen Christen bestattet, wenn die Angehörigen katholisch sind. War der oder die Verstorbene nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint.
 
Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn der oder die Verstorbene sie ausdrücklich abgelehnt hat. Nicht getauft verstorbene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörigen Eltern es wünschen. Wenn Sie jedoch die Bestattung bzw. Urnenbeisetzung in einer anderen Kirchengemeinde von einem anderen Pfarrer vollziehen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von dem Gemeindepfarrer des Verstorbenen/der Verstorbenen in Mainbernheim eine "Abmeldebescheiningung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie im Evangelischen Pfarramt (Gartenweg 9, Mainbernheim).