Ich bin aus der Kirche ausgetreten ...
Die Rückkehr in die Kirche ist fast immer möglich. Nach der Wiederaufnahme kann man wieder mit allen Rechten (und Pflichten) am gemeindlichen Leben teilnehmen: Abendmahl, Patenamt, kirchliches Wahlrecht ... Und wie geht das?
Während ein Kirchenaustritt in der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland möglich ist, ohne dabei mit kirchlichen Stellen direkt in Berührung zu kommen, erfordert ein Wiedereintritt den persönlichen Kontakt zur Kirchengemeinde. Suchen Sie darum das Gespräch mit unserem Pfarrer (09323/261). Vielleicht erleichtert Ihnen ja zunächst der telefonische Kontakt den Zugang.
Wenn Sie sich zum Wiedereintritt entschlossen haben: In einem persönlichen Gesprächen (bei Ihnen zuhause oder auch im Amtszimmer des Pfarrers) wird der Grund Ihres Wunsches nach Wiederaufnahme in die Kirche zur Sprache kommen und Ihre Bereitschaft, in Zukunft wieder in der Kirche den christlichen Glauben zu leben. Sprechen Sie auch darüber, falls Sie inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten sein sollten; eine Doppelmitgliedschaft ist für evangelische Christen nämlich nicht möglich.
In unserer Evang.-Luth. Kirche im Bayern beschließt der Kirchenvorstand (das demokratisch gewählte Leitungsorgan der Gemeinde) über Ihre Wiederaufnahme. Die Wiederaufnahme in die Kirche geschieht normalerweise vor einem regulären Gottesdienst in der Sakristei. Ihr Pfarrer fragt Sie hier noch einmal vor zwei Zeugen, ob Sie der Evang.-Luth. Kirche beitreten wollen. (In der Regel sind dabei zwei Mitglieder des KVs anwesend.)
Ihr Wiedereintritt wird dann den kommunalen Behörden gemeldet. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Lohnsteuerkarte ändern. Sie tragen ab dem Zeitpunkt Ihres Wiedereintritts dann auch zu den finanziellen Abgaben (Kirchensteuer) wieder bei - soweit Sie dazu verpflichtet sind. Bei den mit der Wiederaufnahme verbundenen Formalitäten helfen wir Ihnen gerne.